Der Rechner ermittelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sie geben Land, wöchentliche Arbeitstage und optional das Eintrittsdatum an; das Ergebnis berücksichtigt Teilzeit und den anteiligen Anspruch bei unterjährigem Eintritt. Arbeits- oder Tarifverträge können mehr Urlaub vorsehen als das Gesetz.
Anträge, Genehmigungen, Kalender und Berichte — alles in einer App. Kostenlos für Einzelpersonen.
Jetzt kostenlos testenDeutschland: Mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (BUrlG §3). Bei 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage.
Österreich: Mindestens 25 Arbeitstage pro Jahr (UrlG §2). Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage.
Schweiz: Mindestens 20 Arbeitstage (OR Art. 329a). Mitarbeitende unter 20 Jahren haben Anspruch auf 25 Tage.
Der Urlaubsanspruch wird proportional zur Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet (TzBfG §4 DE, analog AT/CH). Wer 3 Tage/Woche arbeitet, erhält 3/5 des Vollzeit-Anspruchs.
Beispiel: 20 Tage (Vollzeit) × 3 Tage ÷ 5 Tage = 12 Urlaubstage
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (BUrlG §4 DE). Davor gilt:
Anteiliger Anspruch = Jahresanspruch ÷ 12 × vollständig gearbeitete Monate
Ja. Die gesetzlichen Werte sind Mindestansprüche. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen. Dieser Rechner zeigt nur den gesetzlichen Mindestanspruch.
Deutschland: Grundsätzlich am 31.12. des Jahres. Übertrag nur bei dringenden Gründen, verfällt dann am 31.03. (BAG-Rechtsprechung 2022: nur bei aktiver Information durch den Arbeitgeber).
Österreich: Verjährung nach 2 Jahren ab Ende des Urlaubsjahres.
Schweiz: Verfall am Ende des Folgejahres (OR Art. 329c).