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Sonderurlaub

Sonderurlaub ist eine zusätzliche Freistellung von der Arbeit aus besonderen persönlichen Anlässen wie Hochzeit, Geburt, Umzug oder einem Todesfall in der Familie. Rechtsgrundlage ist § 616 BGB sowie Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ob die Freistellung bezahlt wird, hängt vom Anlass und der vertraglichen Vereinbarung ab.

Bezahlt oder unbezahlt?

Ob Sonderurlaub bezahlt wird, hängt vom Anlass und der vertraglichen Regelung ab. § 616 BGB kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden – dann besteht zwar Anspruch auf Freistellung, aber nicht zwingend auf Bezahlung.