Sonderurlaub
Sonderurlaub ist eine zusätzliche Freistellung von der Arbeit aus besonderen persönlichen Anlässen wie Hochzeit, Geburt, Umzug oder einem Todesfall in der Familie. Rechtsgrundlage ist § 616 BGB sowie Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ob die Freistellung bezahlt wird, hängt vom Anlass und der vertraglichen Vereinbarung ab.
Bezahlt oder unbezahlt?
Ob Sonderurlaub bezahlt wird, hängt vom Anlass und der vertraglichen Regelung ab. § 616 BGB kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden – dann besteht zwar Anspruch auf Freistellung, aber nicht zwingend auf Bezahlung.