Urlaubs- & HR-Glossar

Dieses Glossar erklärt die zentralen Begriffe des Urlaubs- und Arbeitsrechts für Deutschland, Österreich und die Schweiz: von Resturlaub, Sonderurlaub und Urlaubsabgeltung bis zu Gleitzeit, Sollarbeitszeit und Vertretungsregelung. Jeder Eintrag nennt Definition und Rechtsgrundlage; verlinkte Begriffe führen zu ausführlichen Erklärungen mit Rechenbeispielen.

Von Resturlaub bis Sollarbeitszeit: Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe des Urlaubs- und Arbeitsrechts knapp und praxisnah. Verlinkte Begriffe führen zu ausführlichen Erklärungen mit Rechenbeispielen und Gesetzesbezug.

Resturlaub

Nicht genommener Jahresurlaub, der ins Folgejahr übertragen werden kann. In Deutschland verfällt er grundsätzlich am 31. März des Folgejahres – aber nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.

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Sonderurlaub

Bezahlte oder unbezahlte Freistellung aus besonderen Anlässen wie Hochzeit, Umzug, Todesfall oder Geburt – geregelt über § 616 BGB, Arbeits- oder Tarifvertrag.

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Gleitzeit

Flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbst bestimmen. Plus- und Minusstunden werden auf einem Gleitzeitkonto erfasst.

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Sollarbeitszeit

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die ein Beschäftigter in einem Zeitraum leisten soll. Die Differenz zur Istarbeitszeit ergibt Plus- oder Minusstunden.

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Urlaubsanspruch

Die Anzahl bezahlter freier Tage pro Jahr. Gesetzlicher Mindestanspruch: Deutschland 24 Werktage (BUrlG), Österreich 25 Arbeitstage (UrlG), Schweiz 20 Arbeitstage (OR Art. 329a).

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Urlaubsabgeltung

Finanzielle Auszahlung nicht genommenen Urlaubs – zulässig nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

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Karenz (Österreich)

Österreichischer Begriff für die Elternkarenz – die arbeitsfreie Zeit zur Kinderbetreuung mit Kündigungsschutz, längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

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Vertretungsregelung

Festlegung, wer Aufgaben während der Abwesenheit eines Mitarbeiters übernimmt – wichtig für lückenlose Erreichbarkeit bei Urlaub oder Krankheit.

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Wartezeit

In Deutschland die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Erst danach besteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch; davor entsteht er anteilig.

Mehrarbeit

Über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Im Gegensatz zur gesetzlichen Überstunde meist auf die individuell vereinbarte Stundenzahl bezogen.

Kernarbeitszeit

Zeitspanne innerhalb der Gleitzeit, in der Anwesenheit verpflichtend ist – beispielsweise von 9 bis 15 Uhr.

Abwesenheitsquote

Anteil abwesender Mitarbeiter (Urlaub, Krankheit) an der Gesamtbelegschaft. Hilft, Engpässe bei der Personalplanung früh zu erkennen.