Hinweis: keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Thema und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater.
Wie viel Urlaub steht in Österreich zu?
Das österreichische Urlaubsgesetz 1976 (UrlG) regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Jahresurlaub für alle Arbeitnehmer in Österreich. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 25 Arbeitstage (5 Wochen) pro Kalenderjahr – und liegt damit höher als in Deutschland. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen, anteilig nach Arbeitstagen berechnet.
Nach 25 Dienstjahren (ab dem 26. Dienstjahr) erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 30 Arbeitstage (6 Wochen) gemäß § 2 Abs. 2 UrlG 1976. Diese Erhöhung ist gesetzlich zwingend und kann durch Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden. Kollektivverträge können noch günstigere Regelungen für Arbeitnehmer vorsehen. Anders als in Deutschland zählt das österreichische Gesetz direkt in Arbeitstagen, nicht in Werktagen – was die Berechnung erheblich vereinfacht.
Was unterscheidet Österreich von Deutschland?
| Merkmal | Österreich (UrlG 1976) | Deutschland (BUrlG) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Urlaubsgesetz 1976 (UrlG) | Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) |
| Mindesturlaub (5-Tage-Woche) | 25 Arbeitstage | 20 Arbeitstage |
| Ab 26. Dienstjahr (nach 25 Jahren) | 30 Arbeitstage | Kein ges. Anspruch |
| MwSt. auf Software | 20 % | 19 % |
| Bundesländer / Kantone | 9 Bundesländer | 16 Bundesländer |
Welche Feiertage gelten in Österreich?
In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage, die für ganz Österreich gelten. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern regionale Feiertage, die nur lokal gelten. SL-UP enthält alle diese Feiertage vollständig für jedes Bundesland.
Wien
Zusätzlich zum österreichweiten Feiertagskalender gilt in Wien der Josefstag (19. März) als regionaler Feiertag.
Tirol
Tirol hat mit dem Herz-Jesu-Sonntag (3. Sonntag im Juni) einen exklusiven Landesfeiertag, der in anderen Bundesländern nicht gilt.
Vorarlberg
In Vorarlberg gilt der Josefstag (19. März) zusätzlich als gesetzlicher Feiertag – analog zu Wien und dem Burgenland.
Steiermark
Die Steiermark hat mit dem Josef-Feiertag ebenfalls einen zusätzlichen regionalen Feiertag, der im Team-Kalender automatisch angezeigt wird.
Wie richten Sie SL-UP für Österreich ein?
Land “Österreich” wählen
Bei der Einrichtung oder in den Instanz-Einstellungen wählen Sie Österreich als Hauptland. Das aktiviert automatisch das österreichische Urlaubsrecht und den nationalen Feiertagskalender.
Bundesland je Mitarbeiter einstellen
Im Mitarbeiterprofil wird das jeweilige Bundesland hinterlegt – Wien, Tirol, Vorarlberg oder eines der anderen 6 Bundesländer. So werden regionale Feiertage individuell korrekt berechnet.
Feiertage werden automatisch eingeblendet
Im Team-Kalender erscheinen alle nationalen und regionalen Feiertage automatisch. Kein manuelles Einpflegen, keine jährliche Aktualisierung nötig.
Offene Beta für Österreichische Teams
Kostenlos während der offenen Beta
Die offene Beta ist für bis zu 6 Konten pro Team kostenlos. Preise, Abrechnungswährung und spätere Konditionen stehen noch nicht fest. Beta-Zugang anfragen.
SL-UP unterstützt Unternehmen mit Mitarbeitern in mehreren Ländern: Ein österreichisches Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland kann beide Länder in einer Instanz verwalten – mit Feiertagen, Urlaubsanspruch und Sprache für jeden einzelnen Mitarbeiter. Während der offenen Beta können Teams mit bis zu 6 Konten den vollen Funktionsumfang kostenlos nutzen.
Für österreichische Unternehmen ist die DSGVO-Konformität besonders wichtig: SL-UP hält die Primärdaten der Anwendung in Deutschland und führt ein vollständiges Audit-Log aller Änderungen. Damit werden die technischen Anforderungen der DSGVO und der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) adressiert; für eine vollständige rechtliche Bewertung empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten.