SL-UP ist eine Ferien- und Abwesenheitsverwaltung für Schweizer Unternehmen. Hinterlegt sind der Mindestanspruch von vier Wochen nach OR Art. 329a, fünf Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr sowie die Feiertage aller Kantone. Die Arbeitszeiterfassung orientiert sich dabei an der ArGV.
Schweizer Arbeitsrecht und kantonale Feiertage. Die Beta hat keine Kontenobergrenze.
Alle 26 Kantone — von Zürich bis Genf. Kantons-spezifische Feiertage (z.B. Berchtoldstag in Bern, Sechseläuten in Zürich) automatisch im Kalender.
Mindest-Ferienanspruch 4 Wochen (20 Tage). Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen (25 Tage). SL-UP warnt automatisch wenn der Anspruch nicht korrekt hinterlegt ist.
Die offene Beta ist kostenlos und hat keine Kontenobergrenze. Preise, Währung und spätere Konditionen werden vor dem Regelbetrieb veröffentlicht.
Arbeitszeiterfassung nach ArGV Art. 73 (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre). Pausen, Überstunden, Homeoffice-Dokumentation.
Neues Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, in Kraft seit 01.09.2023). Datenspeicherung in der EU, Auftragsverarbeitungs-Vertrag auf Anfrage.
Schulferien aller 26 Kantone im Kalender als Hintergrundmarkierung — kein manuelles Einpflegen mehr.
Seien Sie dabei, wenn SL-UP startet — kostenlos und unverbindlich.
Gemäss OR Art. 329a: mindestens 4 Wochen (20 Tage) pro Arbeitsjahr. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt ein Anspruch von 5 Wochen (25 Tage). SL-UP erkennt Geburtsdatum und warnt, wenn der hinterlegte Wert zu niedrig ist.
Ja — alle 26 Kantone inklusive ihrer spezifischen Ruhetage. Kantone wie Genf (Jeûne genevois), Zürich (Sechseläuten wird nicht gesetzlich gezählt, aber kantonale Ruhetage sind erfasst) und alle anderen werden korrekt abgebildet.
Während der offenen Beta ist SL-UP unabhängig von der Teamgröße kostenlos. Preise, Abrechnungswährung und spätere Konditionen werden vor dem Regelbetrieb veröffentlicht.
Daten werden auf EU-Servern in Deutschland gespeichert. Auf Wunsch stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach nDSG Art. 9 aus. Für eine vollständige Compliance-Bewertung empfehlen wir die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten.
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