Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist die Zahl bezahlter freier Tage, die Beschäftigten pro Jahr zustehen. In Deutschland sind es mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG), in Österreich 30 Werktage, also 25 Arbeitstage (§ 2 UrlG), und in der Schweiz vier Wochen (OR Art. 329a). Bei Teilzeit wird anteilig gerechnet.
Der gesetzliche Mindestanspruch im Überblick:
- Deutschland: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
- Österreich: 25 Arbeitstage, ab 25 Dienstjahren 30 (UrlG § 2).
- Schweiz: mindestens 20 Arbeitstage, bis zum 20. Lebensjahr 25 (OR Art. 329a).
Wie viel Urlaub steht bei Teilzeit zu?
Bei Teilzeit wird der Anspruch proportional zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet.