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Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist die Zahl bezahlter freier Tage, die Beschäftigten pro Jahr zustehen. In Deutschland sind es mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG), in Österreich 30 Werktage, also 25 Arbeitstage (§ 2 UrlG), und in der Schweiz vier Wochen (OR Art. 329a). Bei Teilzeit wird anteilig gerechnet.

Der gesetzliche Mindestanspruch im Überblick:

Wie viel Urlaub steht bei Teilzeit zu?

Bei Teilzeit wird der Anspruch proportional zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet.