Urlaubsanspruch in Österreich: So wird gerechnet
In Österreich gebühren nach § 2 Urlaubsgesetz 30 Werktage Urlaub pro Arbeitsjahr – bei einer Fünftagewoche entspricht das 25 Arbeitstagen. Ab dem 26. Dienstjahr steigt der Anspruch auf 36 Werktage, also 30 Arbeitstage. Im ersten Arbeitsjahr entsteht er aliquot; nicht verbrauchter Urlaub verjährt erst nach zwei Jahren.
Wie viel Urlaub schreibt das UrlG vor?
Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG) regelt in § 2 den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Pro Arbeitsjahr stehen Arbeitnehmern grundsätzlich 30 Werktage zu – das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 25 Arbeitstagen. Ab dem 26. Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage (30 Arbeitstage).
Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?
Das UrlG rechnet in Werktagen (Montag bis Samstag). Bei einer 5-Tage-Woche werden die 30 Werktage auf 25 Arbeitstage umgerechnet. Wichtig: Samstage zählen rechnerisch mit, auch wenn an ihnen nicht gearbeitet wird.
Wie viel Urlaub gibt es im ersten Arbeitsjahr?
Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch aliquot: In den ersten sechs Monaten wächst er anteilig im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit; nach sechs Monaten besteht der volle Jahresanspruch. Ab dem zweiten Arbeitsjahr steht der gesamte Urlaub zu Beginn des Arbeitsjahres zu.
Wann verjährt Urlaub in Österreich?
Nicht verbrauchter Urlaub verjährt nach österreichischem Recht erst nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (§ 4 Abs. 5 UrlG).
Häufige Fragen
Mindestens 25 Arbeitstage (30 Werktage) pro Arbeitsjahr bei 5-Tage-Woche, nach 25 Dienstjahren 30 Arbeitstage (36 Werktage).
Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Anspruch anteilig zur Dienstzeit; nach sechs Monaten besteht der volle Jahresanspruch.
Nicht verbrauchter Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Quellen: Urlaubsgesetz (UrlG) § 2, § 4 – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich.